BAUSTELLENKOORDINATION
Koordination und Umsetzung des SiGe-Plans
Anwendung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß §7 ASchG
Bei Bedarf Anpassung des SiGe-Plans und der Unterlage für spätere Arbeiten
Regelmäßige Begehungen entsprechend dem Baufortschritt
Lösungsorientierte Beratung und Moderation der Gewerke
Berichtswesen: Erstellen und Versenden von Begehungsprotokollen